Impulse · Social Media · Nutzungsrechte

Du besitzt deine Bilder – aber wer darf sie benutzen?

Was in den AGB von Facebook, Instagram, WhatsApp, TikTok und X steht

NoData.ForSale · Impulse · Social Media · Veröffentlicht 16.08.2026

„Ich habe die Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiere sie.“

Ein Satz, den vermutlich sehr viele Menschen bestätigen, ohne die Bedingungen tatsächlich gelesen zu haben.

Das ist nachvollziehbar. Denn wer Facebook, Instagram, WhatsApp, TikTok oder X verwendet, schließt keinen Vertrag über zwei oder drei verständliche Seiten ab. Hinter dem kleinen Klick auf „Akzeptieren“ stehen tausende Wörter über Lizenzen, Inhalte, Werbung, Haftung, Daten und Rechte.

Für NoData.ForSale habe ich deshalb einen Blick in die offiziellen Nutzungsbedingungen geworfen.

Die zentrale Frage:

Wem gehören eigentlich unsere Bilder, Videos und Beiträge, nachdem wir sie hochgeladen haben?

Die kurze Antwort lautet:

In der Regel weiterhin uns.

Die interessantere Antwort lautet:

Wir räumen den Plattformen gleichzeitig teilweise sehr weitreichende Nutzungsrechte daran ein.

Und genau dieser Unterschied zwischen Eigentum bzw. Urheberrecht und einer Lizenz zur Nutzung geht beim schnellen Klick auf „Akzeptieren“ gerne unter.

Stand der Recherche: 12. August 2026. Betrachtet wurden soweit möglich die für Deutschland bzw. die Europäische Region geltenden Bedingungen.


Erst einmal: Wie viel müsste man eigentlich lesen?

Eine im März 2026 veröffentlichte wissenschaftliche Untersuchung hat die offiziellen Nutzungsbedingungen großer Plattformen vermessen. Dabei wurden für Meta rund 5.443 Wörter, für Instagram 3.296, TikTok 7.497, WhatsApp 5.320 und X 4.348 Wörter gezählt.

Rechnet man für eine normale A4-Seite grob mit etwa 450 Wörtern, ergibt sich ungefähr:

Dienst Wörter laut Studie grob als A4-Seiten
Facebook / Meta 5.443 ca. 12 Seiten
Instagram 3.296 ca. 7 Seiten
WhatsApp 5.320 ca. 12 Seiten
X 4.348 ca. 10 Seiten
TikTok 7.497 ca. 17 Seiten
Gesamt 25.904 ca. 58 Seiten

Das sind keine offiziellen Seitenzahlen – Online-Nutzungsbedingungen besitzen keine feste Seiteneinteilung. Schriftgröße, Sprache, Drucklayout und Version verändern das Ergebnis.

Aber die Größenordnung ist interessant.

Um alle fünf Bedingungen vollständig zu lesen, wären bei etwa 238 Wörtern pro Minute ungefähr 1 Stunde und 49 Minuten reine Lesezeit notwendig. Bei langsamerem, sorgfältigem Lesen entsprechend deutlich länger. Die Studie stellte außerdem fest, dass viele dieser Texte sprachlich ein relativ hohes Bildungsniveau voraussetzen.

Und dabei haben wir noch nicht die jeweiligen Datenschutzrichtlinien, Cookie-Richtlinien, Community-Regeln und Zusatzbedingungen gelesen.


Facebook / Meta

Dein Foto gehört weiterhin dir – aber Meta erhält eine Lizenz

Die Meta-Nutzungsbedingungen sagen zunächst etwas Beruhigendes:

Wer eigene Inhalte erstellt und auf Facebook teilt, behält die entsprechenden Rechte daran.

Meta übernimmt also nicht einfach das Urheberrecht an deinem Familienfoto, deinem Video oder einem selbst geschriebenen Beitrag.

Doch danach kommt der entscheidende Teil.

Für urheberrechtlich geschützte Inhalte räumt der Nutzer Meta eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie und weltweite Lizenz ein.

Diese umfasst unter anderem das Recht, Inhalte zu hosten, zu verwenden, zu verbreiten, zu verändern, auszuführen, zu kopieren, öffentlich darzustellen, zu übersetzen und daraus abgeleitete Werke zu erstellen.

Das ist keine Eigentumsübertragung.

Aber es ist eine bemerkenswert umfangreiche Nutzungserlaubnis.

Übersetzt in normales Deutsch:

Du besitzt dein Foto weiterhin.

Aber indem du es hochlädst, gibst du Meta die Erlaubnis, es im Rahmen seiner Produkte entsprechend dieser Lizenz zu verarbeiten und zu verwenden.

Das ist technisch teilweise notwendig. Ohne eine Lizenz dürfte Facebook dein Foto beispielsweise nicht einmal auf den Bildschirm eines Freundes übertragen.

Die Frage ist deshalb nicht, ob eine Plattform eine Lizenz benötigt.

Interessanter ist:

Wie weit reicht diese Lizenz?

Und Begriffe wie weltweit, übertragbar, unterlizenzierbar, veränderbar und gebührenfrei sollte man zumindest einmal bewusst gelesen haben.

Die Meta-Bedingungen sehen vor, dass diese Lizenz endet, wenn der betreffende Inhalt aus den Systemen gelöscht wurde. Für Löschprozesse nennt Meta allerdings auch Zeiträume von bis zu 90 Tagen.

NoData-Gedanke

„Facebook besitzt meine Bilder“ wäre also zu pauschal und sachlich falsch.

Richtiger wäre:

Facebook besitzt mein Bild nicht – aber ich habe Facebook mit dem Hochladen umfangreiche Rechte zur Nutzung eingeräumt.

Das ist ein erheblicher Unterschied.


Instagram

Bei Instagram sieht es sehr ähnlich aus.

Instagram erklärt ausdrücklich, dass die Plattform kein Eigentum an den vom Nutzer veröffentlichten Inhalten beansprucht.

Gleichzeitig erhält Meta beziehungsweise Instagram auch hier eine nicht-exklusive, gebührenfreie, übertragbare, unterlizenzierbare und weltweite Lizenz, Inhalte unter anderem zu hosten, zu verwenden, zu verbreiten, zu verändern, auszuführen, zu kopieren und öffentlich darzustellen.

Auch hier gilt also:

Das Foto bleibt dein Foto.

Aber Instagram erhält umfangreiche Rechte, die notwendig sind, um es innerhalb der Plattform zu verbreiten und die Dienste zu betreiben.

Interessant wird es an einer anderen Stelle.

Instagram beschreibt in seinen Nutzungsbedingungen zusätzlich eine Erlaubnis zur Verwendung von Benutzername, Profilbild und Informationen über Beziehungen und Handlungen in Verbindung mit Konten, Werbung und gesponserten Inhalten.

Das klingt abstrakt.

Ein einfaches Beispiel wäre:

Du folgst einer Marke oder interagierst mit einem Unternehmen.

Diese soziale Information kann innerhalb der vorgesehenen Werbe- und Produktfunktionen eine Rolle spielen.

Plötzlich ist also nicht nur interessant, was du veröffentlichst, sondern auch:

Wem folgst du?

Was gefällt dir?

Mit welchen Accounts interagierst du?

Der eigentliche Wert eines sozialen Netzwerkes besteht eben nicht ausschließlich aus hochgeladenen Fotos.

Er entsteht auch aus den Beziehungen zwischen Menschen, Interessen und Inhalten.


WhatsApp

WhatsApp ist ein interessanter Sonderfall.

Auch WhatsApp erklärt ausdrücklich:

WhatsApp beansprucht kein Eigentum an den Informationen, die Nutzer über den Dienst übermitteln.

Trotzdem erhält WhatsApp eine weltweite, nicht-exklusive, gebührenfreie, unterlizenzierbare und übertragbare Lizenz für Inhalte und Informationen, die über den Dienst hochgeladen, gespeichert, gesendet oder empfangen werden.

Dazu gehören ausdrücklich auch Rechte zum Verwenden, Reproduzieren, Verbreiten, Erstellen abgeleiteter Werke, Anzeigen und Aufführen.

Das klingt zunächst ähnlich weitreichend wie bei Facebook.

Hier folgt allerdings ein wichtiger Zusatz:

WhatsApp begrenzt diese Lizenz ausdrücklich auf den Zweck, den Dienst zu betreiben und bereitzustellen.

Als Beispiele nennt WhatsApp das Anzeigen des Profilbildes und Status, die Übermittlung von Nachrichten oder die vorübergehende Speicherung noch nicht zugestellter Nachrichten.

Damit ist die Zweckbindung in den Bedingungen deutlich interessanter als die isolierte Aufzählung der Lizenzrechte.

Viel spannender: das Telefonbuch

An einer anderen Stelle findet sich für NoData.ForSale möglicherweise der interessantere Satz.

WhatsApp beschreibt ausdrücklich die Funktion zum Hochladen von Kontakten. Dabei können – soweit rechtlich zulässig – regelmäßig Telefonnummern aus dem mobilen Adressbuch übermittelt werden.

Und zwar Telefonnummern von:

WhatsApp-Nutzern und anderen Kontakten.

Das führt wieder zu einem Problem, das häufig übersehen wird:

Ich muss WhatsApp meine Telefonnummer nicht selbst als Kontakt eines anderen Menschen übermitteln. Das kann jemand anderes für mich erledigen.

Meine Entscheidung, sparsam mit Kontaktdaten umzugehen, schützt also nicht automatisch davor, dass meine Telefonnummer in den Adressbüchern anderer Menschen liegt und dort von Apps verarbeitet wird.

Digitale Souveränität endet damit nicht am eigenen Smartphone.

Aktueller Hinweis

Am 12. August 2026 gelten für die europäische Region noch die WhatsApp-Bedingungen vom 16. Februar 2024. WhatsApp hat bereits eine neue Fassung veröffentlicht, die am 17. August 2026 wirksam werden soll.


TikTok

Auch bei TikTok sollte man mit einem verbreiteten Mythos aufräumen:

TikTok wird durch einen Upload nicht automatisch Eigentümer deines Videos.

Die für Europa verwendete Struktur der Bedingungen erklärt ausdrücklich, dass die geistigen Eigentumsrechte grundsätzlich beim jeweiligen Rechteinhaber verbleiben.

Gleichzeitig erhält TikTok eine nicht-exklusive, gebührenfreie, übertragbare, unterlizenzierbare und weltweite Lizenz.

Diese kann unter anderem das Kopieren, Anpassen, Erstellen abgeleiteter Werke, öffentliche Darstellen und Kommunizieren von Inhalten umfassen und dient laut europäischer Formulierung dem Betrieb, der Entwicklung und Bereitstellung der Plattform. Diese Lizenzstruktur findet sich auch in TikToks aktuellen europäischen Shop-Bedingungen.

Gerade bei TikTok lohnt sich übrigens der Blick auf das Datum einer Quelle.

Ältere Fassungen der TikTok-Bedingungen enthielten deutlich drastischere Formulierungen wie eine unwiderrufliche und dauerhafte Lizenz. Diese älteren Klauseln wurden entsprechend kritisiert. Die Europäische Kommission und europäische Verbraucherschutzbehörden führten anschließend Gespräche mit TikTok über unter anderem missverständliche und problematische Vertragsbedingungen.

Deshalb sollte man alte Screenshots von TikTok-AGB nicht automatisch als heutige Vertragslage weiterverbreiten.

Kritik wirkt glaubwürdiger, wenn sie aktuell bleibt.

Der aktuelle Punkt bleibt dennoch bemerkenswert:

Ein Nutzer behält sein Urheberrecht, erteilt der Plattform aber gleichzeitig eine international gültige und teilweise weiterübertragbare Nutzungslizenz.


X – ehemals Twitter

Bei X wird die Sache besonders interessant.

Die für Nutzer in der EU geltenden Bedingungen stellen zunächst ebenfalls klar:

Deine Inhalte bleiben deine Inhalte.

X nennt dabei ausdrücklich auch Fotos, Videos und Audio.

Danach folgt jedoch eine ausgesprochen umfangreiche Lizenz.

Wer Inhalte auf X veröffentlicht, räumt dem Unternehmen eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz mit dem Recht zur Unterlizenzierung ein.

Diese umfasst unter anderem das Verwenden, Kopieren, Reproduzieren, Verarbeiten, Anpassen, Verändern, Veröffentlichen, Übertragen, Anzeigen, Hoch- und Herunterladen sowie Verteilen der Inhalte – in heute bekannten oder zukünftig entwickelten Medien.

Und dann kommt ein Satz, der 2026 besonders interessant geworden ist:

X schreibt ausdrücklich, dass die Lizenz auch die Verwendung zur Bereitstellung, Förderung und Verbesserung der Dienste sowie für Machine-Learning- und KI-Modelle einschließlich generativer KI umfasst.

Weiterhin können Inhalte anderen Unternehmen, Organisationen oder Personen beispielsweise zur Verbreitung, Veröffentlichung oder Verbesserung der Dienste bereitgestellt werden.

Und X stellt ebenfalls ausdrücklich klar, dass dafür keine Vergütung an den Nutzer gezahlt wird.

Das ist bemerkenswert.

Denn hier wird der häufig abstrakte Begriff „Nutzung der Inhalte“ plötzlich sehr konkret:

Deine Beiträge können Bestandteil der Entwicklung und des Trainings von KI-Systemen sein.

Das Urheberrecht bleibt deswegen weiterhin bei dir.

Die Nutzungsrechte hast du jedoch mit Verwendung der Plattform vertraglich eingeräumt.


Also: Gehören Facebook, TikTok und Co. unsere Bilder?

Nein.

Zumindest nicht in dem Sinne, dass mit dem Upload automatisch das Urheberrecht oder Eigentum an einem Foto auf das Unternehmen übergeht.

Doch dieser beruhigende Satz erzählt nur die Hälfte der Geschichte.

Bei fast allen untersuchten Plattformen lautet das Prinzip:

Du behältst deine Rechte – und gibst uns gleichzeitig eine Lizenz.

Diese Lizenzen unterscheiden sich im Detail.

Sehr häufig tauchen jedoch Begriffe auf wie:

weltweit

gebührenfrei

nicht-exklusiv

übertragbar

unterlizenzierbar

verändern

verbreiten

abgeleitete Werke erstellen

Das sollte nicht automatisch bedeuten:

„Die Plattform kann jetzt machen, was sie will.“

Der konkrete Zweck der Lizenz, Datenschutzeinstellungen, europäisches Verbraucherrecht, Datenschutzrecht und andere gesetzliche Grenzen gelten weiterhin.

Aber genauso falsch wäre die andere Vereinfachung:

„Mein Foto gehört mir, also darf die Plattform damit überhaupt nichts machen.“

Wer einen Inhalt hochlädt, schließt einen Vertrag.

Und dieser Vertrag enthält Nutzungsrechte.


Kostenlos bedeutet nicht ohne Gegenleistung

Vielleicht sollten wir deshalb das Wort „kostenlos“ bei sozialen Netzwerken etwas vorsichtiger verwenden.

Wir bezahlen Facebook, Instagram, TikTok oder X normalerweise nicht mit einer monatlichen Rechnung.

Aber wir liefern etwas anderes:

Unsere Aufmerksamkeit.

Unsere Interessen.

Unsere Beziehungen.

Unsere Interaktionen.

Unsere Beiträge.

Unsere Fotos.

Unsere Videos.

Und teilweise Nutzungsrechte daran.

Das bedeutet nicht, dass jeder Nutzer sofort alle sozialen Netzwerke löschen muss.

Es bedeutet lediglich:

Wir sollten verstehen, welches Geschäft wir eigentlich eingehen.


NoData // Souveränitätscheck

Der vielleicht wichtigste Satz steht nicht in einer einzelnen AGB.

Er ergibt sich aus allen zusammen:

Du kannst Eigentümer deiner Inhalte bleiben und trotzdem einen erheblichen Teil der Kontrolle über deren Nutzung abgeben.

Genau deshalb bedeutet digitale Souveränität nicht nur:

„Meine Daten gehören mir.“

Die bessere Frage lautet:

Welche Rechte habe ich anderen bereits daran eingeräumt?

Bevor das nächste Urlaubsfoto, das Video der eigenen Kinder oder ein privater Moment hochgeladen wird, lohnt sich vielleicht eine zweite Frage:

Muss dieser Inhalt wirklich dauerhaft auf einer fremden Plattform liegen?

Denn ein Klick auf „Veröffentlichen“ ist technisch schnell erledigt.

Die Vereinbarung dahinter umfasst im Vergleich schnell Dutzende Seiten Kleingedrucktes.

Und der einfachste Schutz vor einer Lizenz, die man nicht vergeben möchte, ist manchmal erstaunlich analog:

Etwas nicht hochzuladen.


Quellen

Facebook / Meta – offizielle Nutzungsbedingungen

https://www.facebook.com/legal/terms

Meta nennt als aktuell wirksame Fassung die Bedingungen seit dem 1. Januar 2025.

Instagram – offizielle Nutzungsbedingungen

https://help.instagram.com/581066165581870/

WhatsApp – Nutzungsbedingungen für die Europäische Region

https://www.whatsapp.com/legal/terms-of-service-eea

Archiv der Versionen:

https://www.whatsapp.com/legal/terms-of-service-eea/revisions

X – offizielle Nutzungsbedingungen

https://x.com/en/tos

Die Seite enthält getrennte Bedingungen für Nutzer innerhalb und außerhalb von EU, EFTA und Vereinigtem Königreich.

TikTok – Nutzungsbedingungen für EWR, Vereinigtes Königreich und Schweiz

https://www.tiktok.com/legal/page/eea/terms-of-service/de

Ergänzend: Europäische Kommission zur Überprüfung der TikTok-Vertragsbedingungen und Verbraucherschutzmaßnahmen:

https://commission.europa.eu/topics/consumers/consumer-rights-and-complaints/enforcement-consumer-protection/coordinated-actions/social-media-online-games-and-search-engines_en

Untersuchung zum Umfang und zur Lesbarkeit der Nutzungsbedingungen

Kang & McCosker – Analysis of Terms of Service on Social Media Platforms: Consent Challenges and Assessment Metrics, März 2026

https://arxiv.org/abs/2603.04701

Die Untersuchung erfasste unter anderem Wortzahl, Satzanzahl, Lesezeit und sprachliche Komplexität der Nutzungsbedingungen großer Social-Media-Plattformen.


Hinweis: Dieser Artikel fasst Nutzungsbedingungen allgemeinverständlich zusammen und stellt keine Rechtsberatung dar. Nutzungsbedingungen können sich ändern; maßgeblich ist immer die jeweils aktuelle Fassung des jeweiligen Anbieters.